Gelbfieberimpfung
Fernreisen, vor allem in tropische Regionen, sind sehr beliebt. Damit Sie keine Überraschung erleben, ist es wichtig, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren.
Gelbfieber ist eine akut lebensbedrohliche Infektionskrankheit, die von Mücken übertragen wird. Das Gelbfiebervirus kommt in bestimmten tropischen Regionen in Südamerika und Afrika vor, die von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) zu Verbreitungszonen deklariert wurden.
Zu Ihrem persönlichen Schutz ist es notwendig, sich spätestens 10 Tage vor der Einreise in solche Gebiete gegen Gelbfieber impfen zu lassen. Zehn Tage nach der Impfung verfügen Sie über einen wirksamen Impfschutz, der mindestens zehn Jahre anhält. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin!
Diese Impfung ist nur in einer staatlichen Impfstelle erhältlich: Wir als anerkannte Gelbfieberimpfstelle erfüllen diese Kriterien!
Anwendung
Erste Grundimpfung mindestens 10 Tage vor der Einreise, Impfung nur bei autorisierten Impfärzten möglich, weil der Impfstoff sehr empfindlich ist und eine autorisierte Impfbestätigung ausgestellt werden muß. Diese Kriterien werden in unserer Praxis erfüllt.
Impfung
Die Impfung wird bei Reisen in Risikogebiete dringend empfohlen und von Risikoländern bei Einreise verlangt. Der Lebendimpfstoff wird nur bei zugelassenen Impfstellen abgegeben und der Impfschutz tritt nach ca. 10 Tagen ein und liegt bei fast 100 %. Neben dem Impfschutz ist stets auf einen wirksamen Mückenschutz zu achten.
Nebenwirkungen / Gegenanzeige
Die Impfung ist in der Regel gut verträglich, gelegentlich treten Hautrötungen, Schwellungen oder auch grippeähnliche Symptome auf. In seltenen Fällen werden neurologische Impfreaktionen (Gehirnhautentzündung) beschrieben. Nicht geimpft werden sollten Schwangere, Milcheiweißallergiker und Patienten mit Immundefekten.
Bemerkungen
Nach Aufenthalt in Gelbfieberländern ohne Impfschutz kann die Einreise in andere Länder verweigert werden. Aus medizinischen Gründen besteht die Möglichkeit einer Impfbefreiung, die von staatlichen Stellen beglaubigt sein muß, aber nicht unbedingt von allen Ländern anerkannt wird. Vorherige Kontaktaufnahme zur Botschaft ist anzuraten.